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Kosten der Therapie

Meine Praxis ist eine Privatpraxis ohne sogenannten Kassensitz. Das heißt, ich habe bei identischer Qualifikation keinen Vertrag zur generellen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.

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Daher arbeite ich mit den verschiedenen privaten Krankenversicherern und über Direktverträge mit Betriebskrankenkassen zusammen. Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nur in Einzelfällen im Rahmen der sogenannten Kostenerstattung möglich.

 

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt grundsätzlich auf Basis der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP)Unabhängig von der Art der Kostenübernahme finden Sie hier eine Übersicht der voraussichtlichen Kosten für eine  Behandlung bei mir. 

 

Im Nachfolgenden finden Sie eine detaillierte Erläuterung zu möglichen Kostenträgern einer Psychotherapie bei mir.

Grünpflanze in der Praxis

PKV

Privat Krankenversicherte 

Heilfürsorge

für Polizist*innen und

Soldat*inen

BKK

Versicherte der Bahn-BKK sowie der BKK-VBU

Beihilfe

Beamt*innen wie z.B. Lehrer*innen

GKV

Gesetzlich Krankenversicherte

Selbstzahlende

Personen, die ihre Therapie selbst bezahlen

PKV
BKK
Heilfürsorge
Beihilfe

Kostenträger Psychotherapeutischer Behandlungen

Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Den individuellen Umfang Ihrer Absicherung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.

Sie erhalten von mir eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und erstatten lassen können. Bitte erkundigen Sie sich nach den Bedingungen, ob ein Antragsformular nötig ist, oder eine Selbstbeteiligung entstehen wird. 

Betriebskrankenkassen (BKK)

Wenn Sie bei der BKK-VBU versichert sind, ist die Kostenübernahme der Psychotherapie in meiner Praxis sichergestellt. Als Vertragstherapeutin kann ich meine Leistungen direkt mit der BKK-VBU abrechen. Sie können einen Termin zum Erstgespräch bei mir vereinbaren. Die Kosten trägt ihre Krankenkasse für Sie.

Diese Form der direkten Kostenerstattung ist gegebenenfalls auch mit verschiedenen anderen Betriebskrankenkassen möglich. Bitte sprechen Sie mich dazu persönlich an. Übrigens: Ein Wechsel der eigenen Krankenkasse ist jederzeit möglich.

Heilfürsorge

Soldat*innen dürfen sich in einer Privatpraxis psychotherapeutisch behandeln lassen. Sie müssen lediglich zum ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218) vom Truppenarzt mitbringen. Hiermit können die ersten probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden.  

Angehörige der Bundespolizei dürfen sich ebenfalls zur psychotherapeutischen Behandlung an private Psychotherapiepraxen wenden. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihren Dienstausweis zur ersten Sitzung mit.

Beihilfe

Psychotherapie ist beihilfefähig. Die Kosten werden meist anteilig durch die Beihilfestelle und anteilig durch die Private Krankenkasse erstattet. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Sie erhalten von mir eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse/ Beihilfestelle einreichen und erstatten lassen können. Bitte erkundigen Sie sich nach den Bedingungen und ob eine Selbstbeteiligung entstehen wird.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie bei einer Betriebskrankenkasse versichert sind, lesen Sie hier weiter. 

Wenn Sie bei einer anderen gesetzlich krankenversichert versichert sind, sind Sie normalerweise an sogenannte Vertragstherapeut*innen (mit Kassensitz) gebunden. Privatpraxen, d.h. approbierte Psychologische Psychotherapeut*innen ohne Kassenzulassung, dürfen mit gesetzlichen Krankenkassen nur in Ausnahmefällen abrechnen (Kostenerstattungsverfahren).

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Die kann der Fall sein, wenn Sie eine Therapie benötigen aber in einem angemessenen Zeitraum keinen Therapieplatz finden. 

In diesem Fall haben Sie gemäß § 13 Abs. 3 SGB V das Recht auf Erstattung der Kosten einer notwendigen Behandlungen durch Ihren Versicherer, bei einem Behandler mit identischer Qualifikation, auch wenn diese keinen Kassensitz innehaben.  

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Eine direkte Abrechnung mit der Kasse erfolgt nicht. Im Rahmen der Kostenerstattung schicke ich die Rechnungen direkt an Sie. Sie erhalten, ähnlich wie bei Privatversicherten, eine Erstattung der Kosten von Ihrer Versicherung.

 

Nicht alle Kassen halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Auf der Seite Therapie.de finden Sie viele hilfreiche und gut aufbereitete Informationen rund um das Thema Psychotherapie, einschließlich aller nötigen Informationen zum Thema Kostenerstattung. 

Hilfe bei Schwierigkeiten im Umgang mit Ihrer Krankenkasse finden Sie zum Beispiel hier: http://kassenwatch.de/hinweise-fuer-patientinnen/

Selbstzahlende

Sie können eine Psychotherapie selbstverständlich auch jederzeit als Selbstzahlende*r beginnen. Hierfür sind keine Formalitäten erforderlich. Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.

GKV
Selbstzahler
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