Ablauf
Im Rahmen eines Erstgesprächs (50 Minuten) haben Sie die Möglichkeit Ihr Anliegen zu schildern. Im Folgenden können wir dann gemeinsam prüfen, ob eine psychotherapeutische Behandlung sinnvoll sein kann.
Da meine Praxis eine Privatpraxis ohne sogenannten Kassensitz ist, habe ich bei identischer Qualifikation keinen Vertrag zur generellen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Ich arbeite vorwiegend mit den verschiedenen privaten Krankenversicherern und der Beihilfestellen für Beamte zusammen. Die Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nur in Ausnamefällen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich.
Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt grundsätzlich auf Basis der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Diese können Sie hier einsehen.
Im Nachfolgenden finden Sie eine detaillierte Erläuterung zu möglichen Kostenträgern einer Psychotherapie.

Im Nachfolgenden finden Sie eine detaillierte Erläuterung zu möglichen Kostenträgern einer Psychotherapie.
Kostenträger Psychotherapeutischer Behandlungen
Private Krankenversicherung
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie. Die Erstattung der Kosten erfolgt meist problemlos. Den individuellen Umfang Ihrer Absicherung können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.
Sie erhalten von mir eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und erstatten lassen können. Bitte erkundigen Sie sich nach den Bedingungen, ob ein Antragsformular nötig ist, oder eine Selbstbeteiligung entstehen wird.
Beihilfe
Psychotherapie ist beihilfefähig. Die Kosten werden meist anteilig durch die Beihilfestelle und anteilig durch die Private Krankenkasse erstattet. Die Formblätter für die Anerkennung der Beihilfefähigkeit einer Psychotherapie sind wegen der Pseudonymisierung bei der zuständigen Beihilfestelle vom Versicherten anzufordern. Sie erhalten von mir eine monatliche Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenkasse/ Beihilfestelle einreichen und erstatten lassen können. Bitte erkundigen Sie sich nach den Bedingungen und ob eine Selbstbeteiligung entstehen wird.
Heilfürsorge
Soldat*innen dürfen sich in einer Privatpraxis psychotherapeutisch behandeln lassen. Sie müssen lediglich zum ersten Termin den Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/BW/0218) vom Truppenarzt mitbringen. Hiermit können die ersten probatorischen Sitzungen durchgeführt und abgerechnet werden. Angehörige der Bundespolizei dürfen sich ebenfalls zur psychotherapeutischen Behandlung an private Psychotherapiepraxen wenden. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihren Dienstausweis zur ersten Sitzung mit.
Gesetzliche Krankenversicherung
Wenn Sie bei einer gesetzlich krankenversichert versichert sind, ist eine Behandlung in meiner Praxis in der Regel nicht möglich, da ich keine Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen besitze (Kassensitz).
Bitte beachten Sie, dass ich eine außervertragliche Behandlung (Kostenerstattungsverfahren) nur in absoluten Ausnahmefällen durchführe.
Selbstzahlende
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, sich behandeln zu lassen, wenn Sie die Kosten in vollem Umfang selbst tragen.